
Du machst den Anfang.
Ein kurzer Satz an der Kasse: „Bei uns gibt es einen kleinen Vorteil für Bargeld.“
Gib deinen Kunden einen einfachen Grund, bar zu zahlen: Runde den Einkauf freiwillig auf volle 50 Cent nach unten.
Beispiel: einmal pro komplett bar bezahltem Einkauf, ab 1 € rabattfähigem Anteil. Glatte 50-Cent-Beträge bleiben gleich.
Du bietest den Vorteil an. Deine Kunden entdecken ihn direkt im Geschäft – nicht erst auf einer Webseite.

Ein kurzer Satz an der Kasse: „Bei uns gibt es einen kleinen Vorteil für Bargeld.“
Zeige die Regel dort, wo bezahlt wird. Mit einem Preisbeispiel statt mit Kleingedrucktem allein.

Dein Kunde bekommt den vereinbarten Nachlass. Du nimmst den reduzierten Betrag bar ein.
Symbolische KI-Motive aus dem Kampagnenentwurf · keine Darstellung bestätigter Partnergeschäfte.
Für die Barzahlung selbst brauchst du keine Freigabe eines Kartenanbieters und keine Verbindung zu dessen Zahlungsnetz. Deine Kasse kann trotzdem Strom oder IT benötigen. [2]
Ersetzt eine Barzahlung eine Kartenzahlung, können deren variable Entgelte entfallen. Ob das deinen Rabatt deckt, zeigt erst deine eigene Rechnung. [1]
Der reduzierte Zahlbetrag ist sofort physisch in deiner Kasse – ohne auf die Auszahlung eines Kartenabrechners zu warten. Einzahlung und sichere Aufbewahrung bleiben deine Aufgabe. [2][1]
Eine reine Barzahlung braucht keinen personenbezogenen Kartendatensatz beim Zahlungsdienstleister. Das ist Privatsphäre beim Bezahlen, keine Befreiung von Buchführung oder Kontrollen. [2][6]
Bargeld, Privatsphäre & Selbstbestimmung
Wer wickelt deine Zahlungen ab? Welche Daten entstehen? Was passiert bei einer Störung? Neben den Kosten geht es bei der Wahl deiner Zahlarten auch um Privatsphäre und praktische Unabhängigkeit.
Mit der Übergabe des Bargelds ist die Zahlung unmittelbar abgewickelt. Für diesen Vorgang braucht es keine Freigabe eines Kartendienstleisters. [B1]
Eine reine Barzahlung erzeugt beim Zahlungsdienstleister keinen personenbezogenen Kartenzahlungsdatensatz. Daten aus Kundenkonten oder anderen Systemen sind davon zu unterscheiden. [B1]
Die Geldübergabe braucht weder Internet noch Kartenterminal. Ob dein gesamter Laden bei einem Stromausfall weiterarbeiten kann, ist eine andere Frage. [B1]
Bargeld ist nicht kostenfrei, und es macht Einnahmen nicht unsichtbar. Aufzeichnungs- und einschlägige Belegpflichten bleiben bestehen. [B2] [B3] [B4]
Im geplanten Online-System würden Zahlungsdienstleister identifizierbare Zahlungsdaten für gesetzliche Zwecke verarbeiten. Das betrifft auch die Empfängerseite. Das ist ein realer Unterschied zur reinen Bargeldübergabe – aber nicht gleichbedeutend mit einem namentlichen Einkaufsregister bei der EZB. [D1]
Banken und andere Zahlungsdienstleister bleiben beteiligt. Die EZB beschreibt pseudonymisierte Daten für das Eurosystem; das ist etwas anderes als vollständige Anonymität im gesamten Zahlungsprozess. [D1]
Europäische Datenschutzaufsichten kritisierten den vorgesehenen zentralen Zugangspunkt und unklare Regeln für Betrugserkennung. Sie forderten Notwendigkeitsprüfung und Datensparsamkeit. [D4]
Im Offline-Modus sollen persönliche Zahlungsdetails nur Zahlenden und Empfängern bekannt sein. Auf- und Entladen bleibt Gegenstand gesetzlicher Prüfungen. [D2]
Die Fragen dahinter
Zu prüfen sind Datenzugriffe, Speicherfristen, Betrugserkennung und der Zugang zu Zahlungsdiensten. EDSA und EDSB verlangten 2023 unter anderem klarere Regeln und eine Begründung für zentrale Datenverarbeitung. Diese damalige Kritik ist kein Beleg, dass sämtliche Punkte 2026 unverändert offen sind. [D3] [D4]
Die EZB beschreibt das Projekt weiterhin als Vorbereitung. Gesetzgebung, endgültige Regeln und die Ausgabeentscheidung sind davon zu unterscheiden. Der hier verlinkte Ausgangsvorschlag und die Datenschutzkritik von 2023 sind deshalb ausdrücklich datiert, nicht als geltendes Einführungsrecht dargestellt. [D2] [D5] [D3]
Eigenschaften des Bargelds: direkte Zahlung, Privatsphäre und Nutzung ohne Zahlungsgerät.
Geplante Online-/Offline-Datennutzung. Beschreibung der EZB, keine Zusage einer bereits eingeführten Technik.
Fassung vom 17.08.2026; insbesondere Fragen 4, 7, 9, 14, 18, 20 und 23. Projekt- und Planungsstand, kein geltendes Einführungsgesetz.
Historische Datenschutzkritik vom 17.10.2023 am Kommissionsvorschlag; Begrenzung der Datensammlung, zentraler Zugangspunkt und Betrugserkennung.
Mitteilung vom 18.10.2023. Benennt Kritikpunkte und begrüßt zugleich die vorgesehene Offline-Privatsphäre und Bargeldwahl.
Ausgangsvorschlag, unter anderem Artikel 24 und 36. Kein programmierbares Geld; Vorgaben zur Datenverarbeitung. Nicht als bereits geltendes Recht dargestellt.
Verhandlungsposition: Ergänzung des Bargelds, Online-/Offline-Nutzung, Grunddienste und Gebührengrenzen.
Verlinkte Produktbeschreibung und Titel. Der Buchvolltext lag für diese Ergänzung nicht vor; keine Kapitel- oder Inhaltsprüfung behauptet.
Studie vom 28.11.2025. Bargeld hat ebenfalls Kosten; eine Gebührenersparnis ist nicht mit einem Nettovorteil gleichzusetzen.
§ 146 AO; ergänzend § 146a AO. Bargeld hebt gesetzliche Pflichten nicht auf.
§ 146a AO: elektronische Aufzeichnungen und einschlägige Belegausgabepflichten.
Deine Teilnahme ist freiwillig. Die angekündigte Regel muss für Kunden klar sein und in deiner Kasse richtig abgebildet werden.
50-Cent-Schritte, Mindestbetrag, Umgang mit glatten Beträgen und Ausnahmen festlegen. Der Rechner und Aushang helfen dir dabei.
Meine Regel einstellen →Rabatt als solchen erfassen, statt eine Kassendifferenz zu erzeugen. Steuerzuordnung, Beleg und Rückgaben mit Kassensupport oder Steuerberatung klären. [6][7][8]
Start-Check durchgehen →Regel vor dem Einkauf sichtbar machen, Team kurz einweisen und testweise starten. Nach einer selbst gewählten Pilotphase die tatsächlichen Kosten vergleichen.
Kassen-Aushang erstellen →Die Haken sind eine lokale Arbeitshilfe, keine rechtliche Freigabe. Sie werden beim Neuladen nicht gespeichert.
Variable Kartengebühren minus zusätzliche Bargeldkosten minus alle gewährten Rabatte. Mit deinen Konditionen – nicht mit einem pauschalen Sparversprechen.
Alle vorbelegten Werte sind fiktive Beispiele, keine aktuellen Marktpreise. Keine Berechnung von Steuergewinn oder zusätzlichem Umsatz.
Mit diesen Annahmen sind die vermiedenen Entgelte höher als der Rabatt und die zusätzlichen Bargeldkosten.
Ein bewusster Werbeaufwand kann trotzdem deine Entscheidung sein. Ein Kostenvorteil ist dieses Ergebnis nicht.
Fixkosten eines weiter betriebenen Kartenterminals werden nicht als Ersparnis angesetzt.
Gewechselte Einkäufe × (Bon × Gebührensatz + Stückgebühr − zusätzlicher Bargeldaufwand) − (gewechselte + bisherige Bareinkäufe) × durchschnittlicher Rabatt.
Der Rabatt auf einen durchschnittlichen Bon ist nicht automatisch der durchschnittliche Rabatt aller Bons. Deshalb wird er separat eingegeben. Nicht einbezogene Einkäufe bleiben außerhalb des Modells.
Rabatte und Kosten werden vereinfacht nominal gegenübergestellt, ohne Umsatzsteuer- oder Ertragsteuereffekte. Transaktionsrundungen, Tarifstaffeln, Mindestgebühren, Fixkostenänderungen und Pilotkosten bei Bedarf zusätzlich berücksichtigen. Der Rechner ist eine Orientierung, keine Gewinnprognose.
Die Website spricht dich an. Der Aushang spricht deine Kunden an. Er wird lokal im Browser erstellt – ohne Anmeldung und ohne Versand von Formulardaten.
Die Druckfunktion öffnet den Browserdialog; dort ist auch „Als PDF speichern“ möglich. Der Aushang ist eine Vorlage, keine rechtliche oder steuerliche Freigabe.
Auf volle 50 Cent nach unten.
Die Differenz bleibt bei dir.
Ab 1,00 € rabattfähigem Anteil. Einmal pro vollständig bar bezahltem Einkauf. Beträge auf ,00 oder ,50 bleiben gleich.
Ausgenommen: Pfand sowie Waren und Leistungen, deren Preisbindung einen Rabatt ausschließt. Ausnahmen werden unverändert hinzugerechnet.
Freiwilliger Barzahlungsrabatt. Andere im Geschäft angebotene Zahlarten bleiben zum regulären Preis möglich.
Ein einfaches Angebot braucht eine eindeutige Regel – und eine ehrliche Rechnung.
Nein. Die Teilnahme an dieser vorgeschlagenen Aktion ist freiwillig. Der Prototyp legt keine Mitgliedschaft an, verlangt keine Registrierung und meldet dein Geschäft nirgends an. Du entscheidest über die Einführung und formulierst ein verbindlich kommuniziertes Angebot für deine Kunden.
Im klassischen Modell werden 12,87 € zu 12,50 € und 12,49 € zu 12,00 €. 12,50 € und 12,00 € bleiben gleich. Der Nachlass beträgt dann 0 bis 49 Cent. Im Aushang kannst du alternativ für bereits glatte Beträge einen zusätzlichen Nachlass von 50 Cent einstellen. Diese Regel gilt im Prototyp erst ab dem gewählten Mindestbetrag von mindestens 1 €.
Das wäre eine andere Vereinbarung und kein durchgängiger Kundenvorteil. Diese Seite und ihr Aushang werben deshalb ausschließlich mit einem Nachlass: runde ab. Ein Aufrunden würde hier nicht zum versprochenen Angebot passen und wird vom Rechner nicht erzeugt.
Nein. Es kommt auf deine Tarife, die tatsächlich wechselnden Kunden, den durchschnittlichen Rabatt und den zusätzlichen Bargeldaufwand an. Die Bundesbank-Studie vom 28.11.2025 unterscheidet zwischen Kosten je Zahlung und Kosten im Verhältnis zum Umsatz. Sie belegt keinen Kostenvorteil für jedes einzelne Geschäft. [1]
Das Modell ist als echter Nachlass auf einen regulären Preis gedacht, nicht als umbenannter Kartenaufschlag. Zahlungsanreize und Ermäßigungen sind im Zahlungsdiensterahmen vorgesehen; für bestimmte bargeldlose Zahlungen gelten Entgeltverbote. Vor Einführung sind insbesondere Preisangaben, Rabattwerbung, Preisbindungen und die konkrete Vertragsgestaltung zu prüfen. [3][4][5][9]
Die Vorlage nimmt Pfand und Positionen mit entgegenstehender Preisbindung aus. Nur den verbleibenden rabattfähigen Anteil abrunden. Nicht rabattierte Positionen werden danach unverändert addiert. Wie der Rabatt bei verschiedenen Steuersätzen verbucht und auf dem Beleg dargestellt wird, sollte deine Kassenlösung korrekt abbilden; bitte vor dem Start fachlich prüfen. [6][7][8]
Bei einer reinen Barzahlung muss kein Zahlungsdienstleister personenbezogene Kartendaten verarbeiten. Das kann die Datenweitergabe beim Bezahlen reduzieren. Es bedeutet nicht, dass Einnahmen unsichtbar werden oder staatliche Prüfungen entfallen: Buchführungs-, Aufzeichnungs- und einschlägige Belegpflichten bleiben bestehen. Auch andere Systeme im Geschäft können Daten erfassen. [2][6][7]
Nein. Die Aktion ist ein zusätzliches Angebot für Bargeld, keine Aufforderung zur Abschaffung anderer Zahlarten. Der Aushang lässt die im Geschäft angebotenen Zahlarten zum regulären Preis ausdrücklich bestehen. Welche Zahlarten du insgesamt anbieten musst oder vertraglich zugesagt hast, ist davon unabhängig zu prüfen.
Die Berechnungen und Vorlagen laufen lokal in deinem Browser. Es gibt im Prototyp weder ein Kundenkonto noch einen Upload, Tracker oder automatische Speicherung. Beim Neuladen gehen Eingaben verloren. Downloads und Druck werden nur durch deine eigenen Schaltflächenklicks ausgelöst. Externe Quellen werden erst beim Öffnen des jeweiligen Links aufgerufen.
Regel prüfen. Kasse vorbereiten. Aushang hinstellen.
So wird aus runde ab dein eigenes Angebot.