Ein Bargeldvorteil für deine Kunden. Eine Entscheidung in deinem Geschäft.
rundeab.deDein Geschäft. Deine Entscheidung.
Für Händler. Für deinen Laden.

Dein Geschäft.Deine Entscheidung.Runde ab.

Gib deinen Kunden einen einfachen Grund, bar zu zahlen: Runde den Einkauf freiwillig auf volle 50 Cent nach unten.

Keine Kunden-App. Kein Punktesystem. Dein eigenes Angebot.
Bargeld, Privatsphäre und digitaler Euro
Dein Angebot an der Kasse50-Cent-Stufen
Regulärer Preis
12,87 €
Dein Barpreis
12,50 €
Dein Geschenk an den Kunden37 Cent

Beispiel: einmal pro komplett bar bezahltem Einkauf, ab 1 € rabattfähigem Anteil. Glatte 50-Cent-Beträge bleiben gleich.

Euro · ohne Pfand / Ausnahmen
Dein Laden.
Deine Regel.
Kartengebühren
im Blick.
Bargeld direkt
in deiner Kasse.
Ein Vorteil
für deine Kunden.
Runde ab. Dort, wo du handelst.

Die Idee beginnt
an deiner Kasse.

Du bietest den Vorteil an. Deine Kunden entdecken ihn direkt im Geschäft – nicht erst auf einer Webseite.

Freundliche Ladeninhaberin hinter ihrem Verkaufstresen; symbolische KI-Illustration
01 · Dein Angebot

Du machst den Anfang.

Ein kurzer Satz an der Kasse: „Bei uns gibt es einen kleinen Vorteil für Bargeld.“

02 · Sichtbar im Laden

Ein Schild erklärt es.

Zeige die Regel dort, wo bezahlt wird. Mit einem Preisbeispiel statt mit Kleingedrucktem allein.

Einkaufstüte mit Brot und Gemüse auf dem Ladentresen; symbolische KI-Illustration
03 · Direkt im Alltag

Ein runder Kassenmoment.

Dein Kunde bekommt den vereinbarten Nachlass. Du nimmst den reduzierten Betrag bar ein.

Symbolische KI-Motive aus dem Kampagnenentwurf · keine Darstellung bestätigter Partnergeschäfte.

Was du als Händler davon hast

Mehr selbst entscheiden.
Die Kosten klar vor Augen.

Unabhängiger kassieren.

Für die Barzahlung selbst brauchst du keine Freigabe eines Kartenanbieters und keine Verbindung zu dessen Zahlungsnetz. Deine Kasse kann trotzdem Strom oder IT benötigen. [2]

Variable Gebühren vermeiden.

Ersetzt eine Barzahlung eine Kartenzahlung, können deren variable Entgelte entfallen. Ob das deinen Rabatt deckt, zeigt erst deine eigene Rechnung. [1]

Direkt Bargeld einnehmen.

Der reduzierte Zahlbetrag ist sofort physisch in deiner Kasse – ohne auf die Auszahlung eines Kartenabrechners zu warten. Einzahlung und sichere Aufbewahrung bleiben deine Aufgabe. [2][1]

Weniger Zahlungsdaten teilen.

Eine reine Barzahlung braucht keinen personenbezogenen Kartendatensatz beim Zahlungsdienstleister. Das ist Privatsphäre beim Bezahlen, keine Befreiung von Buchführung oder Kontrollen. [2][6]

Dein Rabatt bleibt eine kaufmännische Entscheidung. Auch Bargeld kostet Zeit, Aufbewahrung und gegebenenfalls Einzahlungsgebühren. Bereits bar zahlende Kunden erhalten den Rabatt ebenfalls – ohne dass dadurch Kartengebühren entfallen. Ein Kostenvorteil ist deshalb nicht garantiert. [1]

Bargeld, Privatsphäre & Selbstbestimmung

Bargeld und Freiheit.
Was das für deinen Laden bedeutet.

Wer wickelt deine Zahlungen ab? Welche Daten entstehen? Was passiert bei einer Störung? Neben den Kosten geht es bei der Wahl deiner Zahlarten auch um Privatsphäre und praktische Unabhängigkeit.

Informationsstand: 19.09.2026 · Funktionen, Datenschutzfragen und die Perspektive einer kritischen Veröffentlichung

Direkt in deiner Kasse

Mit der Übergabe des Bargelds ist die Zahlung unmittelbar abgewickelt. Für diesen Vorgang braucht es keine Freigabe eines Kartendienstleisters. [B1]

Weniger Zahlungsdaten

Eine reine Barzahlung erzeugt beim Zahlungsdienstleister keinen personenbezogenen Kartenzahlungsdatensatz. Daten aus Kundenkonten oder anderen Systemen sind davon zu unterscheiden. [B1]

Ohne Zahlungsnetz

Die Geldübergabe braucht weder Internet noch Kartenterminal. Ob dein gesamter Laden bei einem Stromausfall weiterarbeiten kann, ist eine andere Frage. [B1]

Bargeld ist nicht kostenfrei, und es macht Einnahmen nicht unsichtbar. Aufzeichnungs- und einschlägige Belegpflichten bleiben bestehen. [B2] [B3] [B4]

Digitaler Euro: Welche Daten und Kontrollen betreffen Händler?

Planungsstand, kein bereits eingeführtes Zahlungsmittel [D2]

Im geplanten Online-System würden Zahlungsdienstleister identifizierbare Zahlungsdaten für gesetzliche Zwecke verarbeiten. Das betrifft auch die Empfängerseite. Das ist ein realer Unterschied zur reinen Bargeldübergabe – aber nicht gleichbedeutend mit einem namentlichen Einkaufsregister bei der EZB. [D1]

Geplante Datenverarbeitung

Online: identifizierbar

Banken und andere Zahlungsdienstleister bleiben beteiligt. Die EZB beschreibt pseudonymisierte Daten für das Eurosystem; das ist etwas anderes als vollständige Anonymität im gesamten Zahlungsprozess. [D1]

Dokumentierte Kritik · 2023

Zentrale Datensammlung

Europäische Datenschutzaufsichten kritisierten den vorgesehenen zentralen Zugangspunkt und unklare Regeln für Betrugserkennung. Sie forderten Notwendigkeitsprüfung und Datensparsamkeit. [D4]

Vorgesehener Schutz

Offline: privater

Im Offline-Modus sollen persönliche Zahlungsdetails nur Zahlenden und Empfängern bekannt sein. Auf- und Entladen bleibt Gegenstand gesetzlicher Prüfungen. [D2]

Wichtige Unterscheidung: Der bisherige Entwurf sieht weder den Ersatz des Bargelds noch programmierbares Geld mit staatlich festgelegtem Verwendungszweck vor. Freiwillig bedingte Zahlungen, etwa bei Lieferung, sind davon zu unterscheiden. Eine technisch denkbare Missbrauchsmöglichkeit ist nicht dasselbe wie eine beschlossene Funktion. [D5] [D6]

Die Fragen dahinter

Was heißen Kontrollrisiken für meinen Betrieb?

Zu prüfen sind Datenzugriffe, Speicherfristen, Betrugserkennung und der Zugang zu Zahlungsdiensten. EDSA und EDSB verlangten 2023 unter anderem klarere Regeln und eine Begründung für zentrale Datenverarbeitung. Diese damalige Kritik ist kein Beleg, dass sämtliche Punkte 2026 unverändert offen sind. [D3] [D4]

Sind weniger Gebühren und sofortiger Eingang nur mit Bargeld möglich?

Nein. Auch der digitale Euro soll sofortige Zahlungen ermöglichen. Im Ratsstandpunkt sind Gebührengrenzen vorgesehen; Händlerdienste wären nicht pauschal kostenlos. Ob dein Bargeldrabatt wirtschaftlich passt, zeigt nur die Rechnung mit deinen Konditionen. [D2] [D6] [B2]

Was steht schon fest – und was noch nicht?

Die EZB beschreibt das Projekt weiterhin als Vorbereitung. Gesetzgebung, endgültige Regeln und die Ausgabeentscheidung sind davon zu unterscheiden. Der hier verlinkte Ausgangsvorschlag und die Datenschutzkritik von 2023 sind deshalb ausdrücklich datiert, nicht als geltendes Einführungsrecht dargestellt. [D2] [D5] [D3]

Quellen, Planungsstand und Einordnung des Buchhinweises
B1EZB: Rolle des Bargelds

Eigenschaften des Bargelds: direkte Zahlung, Privatsphäre und Nutzung ohne Zahlungsgerät.

D1EZB: Digital euro and privacy

Geplante Online-/Offline-Datennutzung. Beschreibung der EZB, keine Zusage einer bereits eingeführten Technik.

D2EZB: Fragen und Antworten zum digitalen Euro

Fassung vom 17.08.2026; insbesondere Fragen 4, 7, 9, 14, 18, 20 und 23. Projekt- und Planungsstand, kein geltendes Einführungsgesetz.

D3EDSA/EDSB: Stellungnahme 02/2023 zum digitalen Euro

Historische Datenschutzkritik vom 17.10.2023 am Kommissionsvorschlag; Begrenzung der Datensammlung, zentraler Zugangspunkt und Betrugserkennung.

D4EDSA/EDSB: Mitteilung zur Datenschutz-Stellungnahme

Mitteilung vom 18.10.2023. Benennt Kritikpunkte und begrüßt zugleich die vorgesehene Offline-Privatsphäre und Bargeldwahl.

D5EU-Kommission: Verordnungsvorschlag COM(2023) 369

Ausgangsvorschlag, unter anderem Artikel 24 und 36. Kein programmierbares Geld; Vorgaben zur Datenverarbeitung. Nicht als bereits geltendes Recht dargestellt.

D6Rat der EU: Standpunkt vom 19.12.2025

Verhandlungsposition: Ergänzung des Bargelds, Online-/Offline-Nutzung, Grunddienste und Gebührengrenzen.

L1Quersender: Digitaler Euro – das Ende der Freiheit?

Verlinkte Produktbeschreibung und Titel. Der Buchvolltext lag für diese Ergänzung nicht vor; keine Kapitel- oder Inhaltsprüfung behauptet.

B2Bundesbank: Kosten von Zahlungsmitteln im Einzelhandel

Studie vom 28.11.2025. Bargeld hat ebenfalls Kosten; eine Gebührenersparnis ist nicht mit einem Nettovorteil gleichzusetzen.

B3Abgabenordnung: Aufzeichnungs- und Belegpflichten

§ 146 AO; ergänzend § 146a AO. Bargeld hebt gesetzliche Pflichten nicht auf.

B4Abgabenordnung: Elektronische Kassensysteme

§ 146a AO: elektronische Aufzeichnungen und einschlägige Belegausgabepflichten.

Keine Kampagnen-Anmeldung nötig

Du entscheidest.
So setzt du es um.

Deine Teilnahme ist freiwillig. Die angekündigte Regel muss für Kunden klar sein und in deiner Kasse richtig abgebildet werden.

1

Regel festlegen.

50-Cent-Schritte, Mindestbetrag, Umgang mit glatten Beträgen und Ausnahmen festlegen. Der Rechner und Aushang helfen dir dabei.

Meine Regel einstellen →
2

Kasse & Team vorbereiten.

Rabatt als solchen erfassen, statt eine Kassendifferenz zu erzeugen. Steuerzuordnung, Beleg und Rückgaben mit Kassensupport oder Steuerberatung klären. [6][7][8]

Start-Check durchgehen →
3

Aushang hinstellen.

Regel vor dem Einkauf sichtbar machen, Team kurz einweisen und testweise starten. Nach einer selbst gewählten Pilotphase die tatsächlichen Kosten vergleichen.

Kassen-Aushang erstellen →

Vor dem ersten rabattierten Bon

Die Haken sind eine lokale Arbeitshilfe, keine rechtliche Freigabe. Sie werden beim Neuladen nicht gespeichert.

Der Händler-Rechner

Runde ab.
Aber rechne nach.

Variable Kartengebühren minus zusätzliche Bargeldkosten minus alle gewährten Rabatte. Mit deinen Konditionen – nicht mit einem pauschalen Sparversprechen.

Deine Annahmen pro Monat

Vor Rabatt; für wechselnde Kartenzahler.
Gewichteter Satz der ersetzten Zahlungen.
Nur tatsächlich vermeidbare Stückgebühr.
Zeit, Einzahlung, Sicherheit: eigene Schätzung.
Nur rabattierte Einkäufe im Monat.
Auch sie bekommen den Rabatt.
Beispielannahme, kein Messwert. Aus echten Einzelbons bestimmen. 0–49 Cent bei klassischer 50-Cent-Abrundung; mit Extra-Nachlass für glatte Beträge bis 50 Cent.

Alle vorbelegten Werte sind fiktive Beispiele, keine aktuellen Marktpreise. Keine Berechnung von Steuergewinn oder zusätzlichem Umsatz.

Was im Beispiel übrig bleibt

Vermiedene Kartengebühren
180,00 €
Zusätzliche Bargeldkosten
− 15,00 €
Rabatte an alle einbezogenen Barzahler
− 125,00 €
Rechnerischer Kostenvorteil / Monat+ 40,00 €

Mit diesen Annahmen sind die vermiedenen Entgelte höher als der Rabatt und die zusätzlichen Bargeldkosten.

Ein bewusster Werbeaufwand kann trotzdem deine Entscheidung sein. Ein Kostenvorteil ist dieses Ergebnis nicht.

Fixkosten eines weiter betriebenen Kartenterminals werden nicht als Ersparnis angesetzt.

So rechnet das Modell

Gewechselte Einkäufe × (Bon × Gebührensatz + Stückgebühr − zusätzlicher Bargeldaufwand) − (gewechselte + bisherige Bareinkäufe) × durchschnittlicher Rabatt.

Der Rabatt auf einen durchschnittlichen Bon ist nicht automatisch der durchschnittliche Rabatt aller Bons. Deshalb wird er separat eingegeben. Nicht einbezogene Einkäufe bleiben außerhalb des Modells.

Rabatte und Kosten werden vereinfacht nominal gegenübergestellt, ohne Umsatzsteuer- oder Ertragsteuereffekte. Transaktionsrundungen, Tarifstaffeln, Mindestgebühren, Fixkostenänderungen und Pilotkosten bei Bedarf zusätzlich berücksichtigen. Der Rechner ist eine Orientierung, keine Gewinnprognose.

Aus deiner Entscheidung wird ein Angebot

Dein Name.
Deine Regel. Dein Aushang.

Die Website spricht dich an. Der Aushang spricht deine Kunden an. Er wird lokal im Browser erstellt – ohne Anmeldung und ohne Versand von Formulardaten.

Wird oben auf dem Aushang angezeigt.
Rabattfähiger Anteil, vor Abrundung. Mindestens 1 € im Prototyp.
Leer lassen für einen Aushang ohne Datum.
Beim Extra-Nachlass erhält auch ein glatter Betrag einen Vorteil. Es wird niemals aufgerundet.
Pfand und Waren / Leistungen mit entgegenstehender Preisbindung sind bereits ausgenommen.

Die Regel dieses Aushangs: einmal pro vollständig bar bezahltem Einkauf. Zuerst den rabattfähigen Anteil abrunden, danach ausgeschlossene Positionen unverändert addieren. Mit Pfand kann der Endbetrag deshalb wieder andere Centstellen enthalten.

Die Druckfunktion öffnet den Browserdialog; dort ist auch „Als PDF speichern“ möglich. Der Aushang ist eine Vorlage, keine rechtliche oder steuerliche Freigabe.

Live-Vorschau · für deine Kunden
rundeab.de
Dein Lieblingsladen

Du zahlst bar.
Wir runden ab.

Auf volle 50 Cent nach unten.
Die Differenz bleibt bei dir.

12,87 €12,50 €

Ab 1,00 € rabattfähigem Anteil. Einmal pro vollständig bar bezahltem Einkauf. Beträge auf ,00 oder ,50 bleiben gleich.

Ausgenommen: Pfand sowie Waren und Leistungen, deren Preisbindung einen Rabatt ausschließt. Ausnahmen werden unverändert hinzugerechnet.

Freiwilliger Barzahlungsrabatt. Andere im Geschäft angebotene Zahlarten bleiben zum regulären Preis möglich.

rundeab.deEine Lösung der
RUDULIN-Stiftung
Kurz geklärt

Was Händler
wissen sollten.

Ein einfaches Angebot braucht eine eindeutige Regel – und eine ehrliche Rechnung.

Ist runde ab eine Pflicht oder eine Mitgliedschaft?

Nein. Die Teilnahme an dieser vorgeschlagenen Aktion ist freiwillig. Der Prototyp legt keine Mitgliedschaft an, verlangt keine Registrierung und meldet dein Geschäft nirgends an. Du entscheidest über die Einführung und formulierst ein verbindlich kommuniziertes Angebot für deine Kunden.

Was bedeutet „auf volle 50 Cent abrunden“?

Im klassischen Modell werden 12,87 € zu 12,50 € und 12,49 € zu 12,00 €. 12,50 € und 12,00 € bleiben gleich. Der Nachlass beträgt dann 0 bis 49 Cent. Im Aushang kannst du alternativ für bereits glatte Beträge einen zusätzlichen Nachlass von 50 Cent einstellen. Diese Regel gilt im Prototyp erst ab dem gewählten Mindestbetrag von mindestens 1 €.

Kann ich auch aufrunden?

Das wäre eine andere Vereinbarung und kein durchgängiger Kundenvorteil. Diese Seite und ihr Aushang werben deshalb ausschließlich mit einem Nachlass: runde ab. Ein Aufrunden würde hier nicht zum versprochenen Angebot passen und wird vom Rechner nicht erzeugt.

Spare ich mit Bargeld immer mehr, als ich Rabatt gebe?

Nein. Es kommt auf deine Tarife, die tatsächlich wechselnden Kunden, den durchschnittlichen Rabatt und den zusätzlichen Bargeldaufwand an. Die Bundesbank-Studie vom 28.11.2025 unterscheidet zwischen Kosten je Zahlung und Kosten im Verhältnis zum Umsatz. Sie belegt keinen Kostenvorteil für jedes einzelne Geschäft. [1]

Darf ich einen Barzahlungsrabatt anbieten?

Das Modell ist als echter Nachlass auf einen regulären Preis gedacht, nicht als umbenannter Kartenaufschlag. Zahlungsanreize und Ermäßigungen sind im Zahlungsdiensterahmen vorgesehen; für bestimmte bargeldlose Zahlungen gelten Entgeltverbote. Vor Einführung sind insbesondere Preisangaben, Rabattwerbung, Preisbindungen und die konkrete Vertragsgestaltung zu prüfen. [3][4][5][9]

Was ist mit Pfand, Preisbindung und gemischten Steuersätzen?

Die Vorlage nimmt Pfand und Positionen mit entgegenstehender Preisbindung aus. Nur den verbleibenden rabattfähigen Anteil abrunden. Nicht rabattierte Positionen werden danach unverändert addiert. Wie der Rabatt bei verschiedenen Steuersätzen verbucht und auf dem Beleg dargestellt wird, sollte deine Kassenlösung korrekt abbilden; bitte vor dem Start fachlich prüfen. [6][7][8]

Bin ich dadurch weniger kontrollierbar?

Bei einer reinen Barzahlung muss kein Zahlungsdienstleister personenbezogene Kartendaten verarbeiten. Das kann die Datenweitergabe beim Bezahlen reduzieren. Es bedeutet nicht, dass Einnahmen unsichtbar werden oder staatliche Prüfungen entfallen: Buchführungs-, Aufzeichnungs- und einschlägige Belegpflichten bleiben bestehen. Auch andere Systeme im Geschäft können Daten erfassen. [2][6][7]

Muss ich Kartenzahlung abschaffen?

Nein. Die Aktion ist ein zusätzliches Angebot für Bargeld, keine Aufforderung zur Abschaffung anderer Zahlarten. Der Aushang lässt die im Geschäft angebotenen Zahlarten zum regulären Preis ausdrücklich bestehen. Welche Zahlarten du insgesamt anbieten musst oder vertraglich zugesagt hast, ist davon unabhängig zu prüfen.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Die Berechnungen und Vorlagen laufen lokal in deinem Browser. Es gibt im Prototyp weder ein Kundenkonto noch einen Upload, Tracker oder automatische Speicherung. Beim Neuladen gehen Eingaben verloren. Downloads und Druck werden nur durch deine eigenen Schaltflächenklicks ausgelöst. Externe Quellen werden erst beim Öffnen des jeweiligen Links aufgerufen.

Dein Laden kann
den Anfang machen.

Regel prüfen. Kasse vorbereiten. Aushang hinstellen.
So wird aus runde ab dein eigenes Angebot.

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